... Wissenswertes zum VTG

Der Verband der Teilnehmergemeinschaften in Sachsen-Anhalt ist am 07.10.1999 in Magdeburg gegründet worden. Damals schlossen sich insgesamt 30 Teilnehmergemeinschaften mit dem Ziel zusammen, mit dem Verband ein möglichst effektives und wirtschaftliches Instrument zu schaffen, das die ehrenamtlich wirkenden Vorstände bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen innerhalb von Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren unterstützt.

Mit der hauptamtlichen Geschäftsstelle sollte ein Dienstleistungszentrum geschaffen werden, welches die vor Ort gefassten Beschlüsse umsetzt und begleitet.

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Oberster Grundsatz war dabei von Anfang an, dass die Entscheidungskompetenz immer bei den Akteuren vor Ort, also dem gewählten Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) verbleiben muss.

Insbesondere die Fragen der Finanzierung spielen dabei eine immer herausragendere Rolle. Zum Ende des Jahres 2023 zählt der VTG Sachsen-Anhalt 198 Mitglieder. Dies macht deutlich, dass die Zielstellung der Schaffung eines effektiven Dienstleistungszentrums für die Teilnehmergemeinschaften
erreicht werden konnte. In den 25 Jahren seit Bestehen des VTG Sachsen-Anhalt hat der Verband eine kontinuierliche Entwicklung genommen. Neben der stark gestiegenen Mitgliederzahl ist dabei festzustellen, dass zu der ursprünglichen Kernaufgabe des Verbandes, nämlich die zentrale Kassen- und Buchführung für die Teilnehmergemeinschaften abzuwickeln, mittlerweile ein umfassendes Paket hinzugekommen ist.

Schwerpunktmäßig werden dabei folgende Aufgaben in der Geschäftsstelle abgewickelt:

  • Zentrale Kassen- und Buchführung für die Teilnehmergemeinschaften mit voller Verantwortung, Rechnungswesen einschl. Buchhaltung, Berichtwesen und Zahlungsverkehr
  • Finanzierungsmanagement einschließlich Vor- und Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und Eigenmitteln
  • Haushaltsplanung, Haushaltsüberwachung, Verwendungsnachweiserstellung, Erstellung der Jahresabschlüsse für die Teilnehmergemeinschaften
  • Ausführungsplanung und Bauleitung
  • Verantwortung für Ausschreibung, Realisierung, Kontrolle und Abrechnung der gesamten Maßnahmen im Verfahren
  • Beratung bei der Planung und Herstellung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
  • Fachliche und rechtliche Beratung der Teilnehmergemeinschaften, Vertretung vor den ordentlichen Gerichten
  • Einsatz von Messgehilfen des VTG in den Verfahren
  • Vorarbeiten zur Vorbereitung und Einleitung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz bzw. Landwirtschaftsanpassungsgesetz
  • Aufgaben im Bodenmanagement