Beschränkte Ausschreibung

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Information nach § 20 Abs. 4 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung

Eine „Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb“ ist ein Vergabeverfahren im öffentlichen Auftragswesen, bei dem nur eine begrenzte Anzahl ausgewählter Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird – im Gegensatz zur öffentlichen Ausschreibung, die allen Interessenten offensteht.

Rechtsgrundlage: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A § 3)

Beschränkte Ausschreibung